Organisatorisches

Bild-5Im Erstgespräch („Sprechstunde“) können wir einander kennenlernen. – Sie sollen sich von mir und meiner Arbeitsweise ein Bild machen können. Gemeinsam versuchen wir zu klären, ob ich für Sie und Ihr Anliegen die richtige Gesprächspartnerin bin und auch, welcher Behandlungsumfang zunächst sinnvoll erscheint. Ein erfolgreicher therapeutischer Prozess, der üblicherweise eine „weite innere Reise“ darstellt, setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.

Über diesen ersten Termin hinaus sind zwei weitere Vorgespräche möglich.

Die Sitzungen

Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Sie soll möglichst in regelmäßigen Abständen stattfinden, idealerweise wöchentlich.

Sofern Sie über eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert sind, genügt es in der Regel, wenn Sie bei Behandlungsbeginn sowie am Anfang jedes Quartals Ihre Chipkarte vorlegen. Lediglich Patienten, die in einen Hausarztvertrag eingeschrieben sind, benötigen weiterhin einen Überweisungsschein.

Je nach Situation, Erkrankung und Zielsetzung können bei den Krankenversicherungen „Stundenkontingente“, meist zunächst 12 Therapiestunden, beantragt werden. Im Verlauf ist es dann schrittweise möglich, für GKV-Versicherte bis zu 300 Therapiestunden zu erhalten.

Patienten, die über eine private Krankenversicherung abgesichert sind, sollten während der Vorgespräche die Frage der Kostenübernahme mit ihrer jeweiligen Versicherung klären. Bei privaten Versicherungen sind die Beantragungsschritte individuell gestaffelt und variieren je nach gewähltem Tarif.

Beihilfeberechtigte fordern bei der zuständigen Behörde formlos die benötigten Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren an.